"Auch beim Netzdurchsetzungsgesetz geht es um den Ausbau des repressiven Staates "
"Seit 1. Februar 2022 müssen große Anbieter sozialer Netzwerke potenziell strafrechtlich relevante Inhalte dem Bundeskriminalamt (BKA) melden."
Quelle #
heise #
TP1/2